
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, wählt die politischen Vertreter und beschliesst folgende Punkte:
Auf Gemeindeebene sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt.
Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.